Perfekte steuerliche Rahmenbedingungen

Der Kanton Obwalden bietet seit dem 1. Januar 2006 sehr attraktive und auch international äusserst konkurrenzfähige Steuertarife an, dies sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen. Früher ein Hochsteuerkanton, kann Obwalden heute für juristische Personen äusserst tiefe Gewinnsteuern anbieten und liegt mit einem kantonal einheitlichen Gewinnsteuersatz von 6.1% bei den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz.

Mit der per 1. Januar 2008 eingeführten "Flat Rate Tax" gehört der Kanton Obwalden zwischenzeitlich auch bei den natürlichen Personen zu den günstigsten Steuerstandorten der gesamten Schweiz. Der Kanton Obwalden war der erste Kanton, welcher sich vom progressiven Steuerregime losgelöst und mit der Flat Rate Tax einen neuen Ansatz für die Besteuerung von natürlichen Personen gefunden hat.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen wurden in den Folgejahren stetig verbessert. So fielen per 1. Januar 2017 für natürliche Personen insbesondere sämtliche Erbschafts- und Schenkungssteuern weg, auch hier hat der Kanton Obwalden eine Pionierfunktion übernommen.

Die STAF-Vorlage, welche per 1. Januar 2020 in Kraft trat, reduzierte die Kapitalsteuern für juristische Personen auf rekordtiefe 0.001%.

In Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung bietet unser Anwalts- und Notariatsbüro mannigfaltige Dienstleistungen an, welche es auch Ihnen ermöglichen, von den attraktiven Steuersätzen in unserem Kanton zu profitieren. Sie finden eine Auswahl unserer Dienstleistungen am Ende dieser Seite.

Im Einzelnen sind folgende steuerliche Eckwerte zu erwähnen:

Juristische Personen

Der Kanton Obwalden weist mit rund brutto 14.60% (6.10% für Kantons-, und Gemeindesteuern sowie 8.50% Bundessteuern) bzw. netto 12.74% Steuerbelastung nach Steuern) einen der europaweit tiefsten Gewinn-steuersätze für juristische Personen auf.

Die Kapitalsteuer beträgt für alle Firmen seit 1. Januar 2020 einheitlich 0.001%, was Obwalden zu einem der schweizweit günstigsten Standorte für Gesellschaften mit hohem Kapital macht.

Massgeblich beteiligte Unternehmer werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr an einem Unternehmen werden in Obwalden privilegiert, das heisst nur zu 50%, besteuert.

Tiefe Steuersätze sind das eine, die Umsetzung und Veranlagung sind das andere. Erfahrungsgemäss kann Obwalden mit einer sehr kunden- und lösungsorientierten Steuerverwaltung auch in den "weichen Faktoren" sehr gut punkten.

Natürliche Personen

Auch die natürlichen Personen finden im Kanton Obwalden steuerliche Vorteile vor. Das Einkommen wird am Hauptort Sarnen - inklusive direkter Bundessteuer (Maximalsatz: 11.5%) - höchstens mit 24.6% besteuert, Die Steuer auf Dividenden bei massgeblicher Beteiligung im Privatvermögen beträgt höchstens 14.6%.

Die einfache Steuer vom steuerbaren Vermögen beträgt 0.2 Promille (linearer Tarif unabhängig von der Vermögenshöhe), was für Sarnen mit einem Steuerfuss von 7.65 Punkten (Stand Jahr 2021; inkl. Kirchensteuer) eine Steuerbelastung von 1.53 Promille auf das steuerbare Vermögen ergibt.

Das Obwaldner Steuergesetz ist familienfreundlich, weil es Ehepaare mit doppeltem Verdienst gezielt entlastet. Die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden. Zudem werden grosszügige Sozialabzüge gewährt. Insbesondere wird seit dem 1. Januar 2008 jedem Steuerpflichtigen, nebst den übrigen Abzügen, ein Pauschalabzug von CHF 10'000.00 gewährt.

Bezüglich Nachlassplanung ist von Relevanz, dass Obwalden per 1. Januar 2017 sämtliche Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschafft hat.

Unsere Dienstleistungen

Als Ihr Partner vor Ort bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an, damit auch Sie von den attraktiven Rahmenbedingungen unseres Kantons profitieren können:

  • Domiziladresse und Domizildienstleistungen für Ihr Unternehmen, entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen
  • Übernahme von Verwaltungsrats- und Geschäftsführermandaten und Unterstützung sowie Beratung bei Gesellschaftsgründungen
  • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für leitende Angestellte und Spezialisten
  • Verhandlung mit Steuerbehörden (steuerliche Privilegierung; Pauschalbesteuerung)
  • Beratung in Fragen der Nachlassplanung sowie der Nachlassregelung

Hilfreiche Links

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur steuerlichen Situation in unserem Kanton

Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Obwalden

Webseite der Standortpromotion des Kantons Obwalden

Steuerblatt 2020 Kanton Obwalden mit Übersicht über die massgebenden Steuerarten und Steuersätze