Gut zu Wissen
Mandatsverhältnis
In aller Regel erfolgt die Mandatserteilung zuerst aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und uns. Sobald Art und Umfang des Mandats geklärt sind, wird diese Mandatserteilung durch den Abschluss einer Vereinbarung ("Auftrag und Vollmacht") schriftlich bestätigt. Ihre Vollmacht zur Vertretung wird benötigt, damit wir gegenüber Dritten (insbesondere Behörden, Gerichte sowie Gegenpartei) auftreten können. Eine Standardvollmacht als Beispiel können Sie Auftrag & Vollmacht abrufen.
Eine einseitige Mandatserteilung durch Sie, sei es auf dem Korrespondenzweg, per Fax oder E-Mail ist dementsprechend ausgeschlossen.
Honorar
Zwischen Rechtsanwalt und Klientschaft besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Dazu gehört auch Transparenz bei der Honorarfrage. Die Stundenansätze im Anwaltsbereich bewegen sich in aller Regel zwischen CHF 200.00 und CHF 250.00 plus MWST, je nach Komplexität des Falles und Streitwert. In der Regel schliessen wir mit unseren Klientinnen und Klienten einen schriftlichen Mandatsvertrag ("Auftrag und Vollmacht") ab, der die Honorierung klar regelt. Eine solche Vereinbarung geht den allgemeinen Grundlagen (insbesondere der Gebührenordnung für die Rechtspflege des Kantons Obwalden) vor.
Gesetzliche Grundlagen
Das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klientschaft ist ein einfacher Auftrag gemäss Obligationenrecht (OR).
Die Ausübung des Anwaltsberufes im Speziellen ist im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und im kantonalen Anwaltsgesetz gesetzlich geregelt. Die kantonale Aufsichtskommission (Anwaltskommission des Kantons Obwalden) kann Rechtsanwälte, welche die gesetzlichen Berufsregeln verletzen, disziplinarisch bestrafen.
Die Notariatstätigkeit untersteht dem kantonalen Notariatsgesetz. Auch die Notare werden staatlich beaufsichtigt. Im Kanton Obwalden ist dafür die Notariatskommission zuständig. Auch sie hat die Möglichkeit, Notare, welche die Berufspflichten nicht einhalten, disziplinarisch zu belangen. Da die Notariatstätigkeit eine hoheitliche Aufgabe darstellt, sind die Notariatsgebühren gesetzlich verbindlich festgelegt. Im Kanton Obwalden sind die Notariatsgebühren in der Verordnung über die Beurkundungsgebühren geregelt.
Sämtliche Rechtsanwälte und Notare sowie auch alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen dem Berufsgeheimnis. Alles, was Sie uns im Rahmen des Mandats anvertrauen, fällt unter dieses Berufsgeheimnis. Dritten gegenüber, also gegenüber Behörden, Gerichten und der Gegenpartei dürfen wir deshalb das uns von Ihnen Mitgeteilte immer nur soweit verwenden, als es in Ihrem Interesse liegt bzw. zur Erfüllung des Mandats notwendig ist. Eine Verletzung des Berufsgeheimnisses ist strafbar (Art. 321 Strafgesetzbuch).
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