ettlin&partner

Erste Anwalts-AG der Schweiz

Mit Verfügung vom 29. Mai 2006 bewilligte die Anwaltskommission des Kantons Obwalden als Aufsichtsbehörde über die im Kanton tätigen Rechtsanwälte erstmals in der Schweiz einem Anwaltsbüro, seine Dienstleistungen unter der Organisationsform einer Aktiengesellschaft anzubieten. Dieser für die ganze Schweiz wegweisende Entscheid erging aufgrund eines Gesuches, welches die vormalige Kollektivgesellschaft ettlin&partner advokatur und notariat Mitte Januar 2006 eingereicht hatte.

Vor diesem Entscheid war es umstritten, ob es aufgrund der geltenden Gesetzgebung über Rechtsanwälte (insbesondere dem BGFA, Bundesgesetz über die Freizügigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) überhaupt möglich sei, dem Anwaltsmonopol unterstehende Dienstleistungen anders als im Rahmen einer Einzelfirma bzw. einer Kollektivgesellschaft zu erbringen.

Als junges, innovatives Anwaltsbüro haben wir durch unsere Gesuchseinreichung diesen präjudiziellen Entscheid erwirkt und damit eine seit Jahren umstrittene Grundsatzfrage geklärt. Weitere Aufsichtsbehörden anderer Kantone sind seither dem Beispiel des Kantons Obwalden gefolgt und haben auch für ihr Kantonsgebiet Anwalts-Aktiengesellschaften bewilligt. Dies betrifft beispielsweise die Kantone Zürich, Aargau, Bern und Genf (erst in zweiter Instanz).

Die ettlin&partner adokatur und notariat ag wurde nach der Gründung am 16. August 2006 als erste "Anwalts-AG" der Schweiz in das Handelsregister des Kantons Obwalden eingetragen. Die Organisationsform der "Anwalts-AG" hat sich seither bewährt und wurde auch von den Klientinnen und Klienten gut aufgenommen. Für die Klientschaft steht nicht die Organisationsform eines Dienstleisters, sondern vielmehr die Qualität, Geschwindigkeit und Zuverlässigeit desselben im Vordergrund. Die "Anwalts-AG" hat auch für die Klientschaft Vorteile, weil die Kontinuität der Klientenbetreuung längerfristig gesichert ist, weil sie nicht ausschliesslich an einen einzelnen Rechtsanwalt oder Notar gebunden ist. Dies ist ganz speziell im erbrechtlichen Bereich der Fall, beispielsweise wenn es um Willensvollstreckermandate geht, die häufig erst Jahre oder Jahrzehnte angetreten werden können.

Zwischenzeitlich sind sehr viele Anwaltsbüros aus der ganzen Schweiz dem Beispiel des Kantons Obwalden resp. der ettlin&partner advokatur und notariat ag gefolgt und haben ebenfalls ihre Organisationsform geändert. War vor 15 Jahren noch eine Besonderheit schien, ist heute Alltag und man kann sich kaum mehr vorstellen, dass diese Frage nach der Zulässigkeit der "Anwalts-AG" so hohe Wellen werfen konnte.


Weiterführende Informationen zur ersten Anwalts-AG können Sie hier downloaden:

Verfügung der Anwaltskommission des Kantons Obwalden vom 29. Mai 2006

Zeitungsbericht aus der NZZ am Sonntag vom 27. August 2006

Zeitungsbericht aus der NZZ vom 10. Oktober 2006

Erfahrungsbericht von RA lic.iur. Lukas Küng zur Anwalts-AG, erschienen im Jusletter vom 15. Januar 2007